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Gut zu wissen!

Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.

Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder ausgeschlossen werden sollen, falls Menschen aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.

Rechtliche Betreuungen

Annette Held

Berufsbetreuerin

Hergenrother Str. 2A
56457 Westerburg

Rechtliche Betreuungen

Alexandra Horn

Diplom Sozialpädagogin

Hergenrother Str. 2A
56457 Westerburg

Rechtliche Betreuungen

Uwe Sauer

Diplom Sozialpädagoge

Hergenrother Str. 2A
56457 Westerburg

Beratung und Begleitung bei ehrenamtlich geführten Betreuungen Informationen und Schulungen zu vorsorgenden Verfügungen

Uwe Sauer

Diplom Sozialpädagoge

Hergenrother Straße 2a
56457 Westerburg

Bereichsleitung Beratungsdienste Westerwaldkreis

Petra Strunk

Hergenrother Straße 2a
56457 Westerburg