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Infobox

Die Inklusionsberatung unterstützt erwerbsfähige Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung nicht in der Lage sind, selbständig am Erwerbsleben oder Maßnahmen der Arbeitsförderung teilzunehmen. Eine Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ist möglich, aber nicht primäres Ziel der Beratung. Eine Arbeitsunfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung ist kein Ausschlusskriterium.

Der Wohnort der Ratsuchenden muss sich im Westerwald- oder Rhein-Lahn-Kreis befinden.

Es muss ein Grad der Behinderung von mindestens 30 vorliegen oder beantragt werden. Alternativ kann mit einer fachärztlichen Bescheinigung (Download) die Behinderung nachgewiesen werden.

Wir sind sehr gut vernetzt und unterstützen bei der Beantragung von Hilfs- und Fördermitteln und stellen Kontakte zu weitere Kooperationspartnern wie Arbeitsagentur, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Integrationsamt, Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, Integrationsfachdienst uvm. her.

Christina Gerling

Bahnhofsstr. 69
56410 Montabaur

Linda Kaiser

Bahnhofsstr. 69
56410 Montabaur

Teamleitung Teilhabe am Arbeitsleben

Gabriele Crezelius

Bahnhofstr. 69
56410 Montabaur