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Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können selbst entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte (ePA) erscheint. Sofern die Daten in der ePA gespeichert werden, ist diese Information über das Einlesen der Karte jahrelang sichtbar. Daten aus der ePA werden nach 10 Jahren nicht gelöscht.

Ärzt:innen, die einen Abbruch durchführen, müssen Patientinnen darauf hinweisen, dass die Entscheidung zur Speicherung der Daten in der ePA bei ihnen liegt.
Die Praxis muss die Information dokumentieren, jedoch nur in der praxisinternen Akte.

Mareike Willwacher

Hergenrother Str. 2a
56457 Westerburg

Monika Kuckhoff

Hergenrother Straße 2a
56457 Westerburg

Teamleitung Psychologische Beratung

Frank Müller

Diplom Psychologe

Hergenrother Straße 2a
56457 Westerburg

Melanie Müller

Römerstraße 94
56130 Bad Ems

Teamleitung Gesundheit und Familie

Gisela Ledwig-Gabriel

Römerstraße 94
56130 Bad Ems

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